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Urlaubsfoto von zwei schwimmenden Kindern
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Kinderfotos im Netz: Was geht und was nicht?

Der Umgang mit Kinderfotos im Netz ist ein heikles Thema. Soll man die Gesichter der Kleinen verpixeln oder die Fotos lieber gar nicht posten? Es gibt einige Tipps und Tricks, wie man die Privatsphäre der Kinder schützen und dennoch der ganzen Welt zeigen kann, wie stolz man auf sein Kind ist.

Der leichtsinnige Umgang mit Kinderfotos

Die deutsche Polizei veröffentlichte vor einigen Jahren auf Facebook die Aufforderung „Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co. zu posten!“ um Eltern wachzurütteln. Abgesehen davon, dass die Fotos der Sprösslinge für sie selbst in ein paar Jahren sehr peinlich sein können, können sie außerdem in falsche Hände geraten. Die Mahnung der Polizei erhielt sehr viel Zuspruch und verbreitete sich wie ein Lauffeuer in den sozialen Medien. Auch die Facebookseite "Little Miss & Mister" sorgte vor kurzem für Schlagzeilen. Die Betreiber der Seite suchten nach öffentlichen Baby- und Kinderfotos und verbreiteten diese auf Facebook. Damit wollten sie aufzeigen, wie unvorsichtig manche Eltern mit den Fotos ihrer Kinder umgehen.

So posten Sie richtig

Zunächst sollte man sich im Klaren darüber sein, dass das Internet nie vergisst. Auch wenn Sie die Bilder zu einem späteren Zeitpunkt wieder löschen, hatten Dritte bereits die Möglichkeit, diese herunterzuladen. Prüfen Sie daher die Privatsphäre-Einstellungen von Facebook und Co. und stellen Sie sicher, dass die Kinderfotos nicht öffentlich zu sehen sind und von Suchmaschinen nicht gefunden werden. Schränken Sie den Personenkreis, der die Bilder sehen kann, möglichst klar ein und bitten Sie diesen, die Bilder nicht weiter zu teilen. Außerdem sollten Sie nie den Namen der Kinder nennen, sondern Kosenamen und Umschreibungen wie "unser Großer" einsetzen.  Auch bei der Wahl des Motivs gibt es einiges zu beachten. Vergewissern Sie sich, dass das Kind nicht zu groß auf dem Bild und nicht eindeutig zu erkennen ist. Sie können Ihr Kind zum Beispiel in der Rückansicht beim Spielen oder Laufen abbilden. Einige Eltern verpixeln das Gesicht des Sprösslings oder verdecken es auf eine kreative Art und Weise.

Rechtliche Konsequenzen

Auch wenn das Kind die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat, hat es dennoch das Recht am eigenen Bild. Sie als Elternteil greifen also mit der Veröffentlichung privater Bilder des Kindes in dessen höchstpersönliches Recht ein. Wenn die Kinder älter sind, können sie gegen die Postings der Eltern vorgehen. Dabei drohen empfindliche Geldbußen, wie dieser Fall aus Frankreich zeigt. Bilder vom ersten Schultag oder einem Geburtstag sind dabei kaum ein Problem, Bilder mit bloßstellendem Charakter allerdings sehr wohl.

Letztendlich gilt es gut abzuwägen welches Foto man auf Facebook und Co. postet. Dabei sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass das Foto eventuell in falsche Hände geraten oder die Privatsphäre des Kindes verletzen könnte. Mit ein wenig Kreativität enstehen ebenso schöne Kinderfotos, die jedoch die Privatsphäre der Kleinen wahren.

Familienfotos im Internet - Gut überlegt

Die Initiative Safer Internet hat alle wichtigen Infos zum Thema Kinderfotos im Netz in diesem Video zusammengefasst: 


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