Information über vertragliche Änderungen

Kundmachung gem. § 133 Abs 4 TKG Mitteilung gem. § 38 UGB

 

Wir informieren über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen, begründet durch die Übernahme des Netzes sowie der Endkund*innenverträge der Franz Höllerl GesmbH durch die LIWEST Kabelmedien GmbH (nachfolgend: „LIWEST“). LIWEST erweitert das Breitbandnetz, übernimmt die Endkundenverträge der Franz Höllerl GesmbH und führt die Vertragsbeziehungen mit den Kund*innen fort.

Im Zuge dieser Fortführung der Vertragsbeziehungen werden alle Kund*innen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fernsehen (AGB Fernsehen, Stand 04/2024) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet und/oder Telefon privat (AGB Internet u/o Telefon Privat, Stand 04/2024), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Business Internetprodukte (AGB Business, Stand 05/2022) sowie die produktspezifischen Tarifblätter der LIWEST Kabelmedien GmbH (LIWEST Tarifblätter, Stand 04/2024) umgestellt. Sämtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen und Tarifblätter der LIWEST wurden von der Regulierungsbehörde geprüft und ohne Widerspruch genehmigt.

Die unten angegebenen bisherigen Produkte werden daher ab dem 01.07.2024 auf die unten angegebenen LIWEST Produkte laut produktspezifischen LIWEST Tarifblättern umgestellt. Es sollen ab dem 01.07.2024 daher folgende Änderungen in Kraft treten:

 

PRODUKTUMSTELLUNG

PRIVATKUNDEN - INTERNET & KOMBI-PRODUKTE

Höllerl bis 30.06.2024

LIWEST ab 01.07.2024

Produkt ALT

Produktbestand-teile ALT

Bandbreite ALT bis zu (Download/
Upload als Maximalwert)

laufende monatliche Gebühr ALT in EUR (inkl. USt.)

LIWEST Produkt NEU

Produktbestand-teile NEU

Bandbreite NEU bis zu (Download/
Upload als Maximalwert)

laufende monatliche Gebühr* NEU in EUR (inkl. USt.)

Internet Start & Fernsehen

Fernsehen und Internet

Download 30/
Upload 3 Mbit/s

42,00

Kati Next Start

IP TV, Internet und Festnetz

Download 50/
Upload 10 Mbit/s

44,90

Start Kombi

Fernsehen und Internet

Download 30/
Upload 3 Mbit/s

34,90

Kati Next Start

IP TV, Internet und Festnetz

Download 50/
Upload 10 Mbit/s

44,90

Internet Start

Internet

Download 30/
Upload 3 Mbit/s

27,90

Internet Start

Internet

Download 50/
Upload 10 Mbit/s

29,90

Internet Schlau & Fernsehen

Fernsehen und Internet

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

51,00

Kati Next Schlau

IP TV, Internet und Festnetz

Download 150/
Upload 20 Mbit/s

51,90

Internet Schlau

Internet

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

36,90

Internet Schlau

Internet

Download 150/
Upload 20 Mbit/s

40,90

Internet Super & Fernsehen

Fernsehen und Internet

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

62,00

Kati Next Super

IP TV, Internet und Festnetz

Download 300/
Upload 30 Mbit/s

64,90

Internet Super

Internet

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

47,90

Internet Super

Internet

Download 300/
Upload 30 Mbit/s

51,90

Internet Mega+ & Fernsehen

Fernsehen und Internet

Download 400/
Upload 40 Mbit/s

74,00

Kati Next Mega

IP TV, Internet und Festnetz

Download 500/
Upload 40 Mbit/s

84,90

Internet Mega+

Internet

Download 400/
Upload 40 Mbit/s

59,90

Internet Mega+

Internet

Download 500/
Upload 40 Mbit/s

63,90

Kleine Kombi+

Fernsehen, Internet und Festnetz

Download 15/
Upload 3 Mbit/s

37,90

Kati Next Start

IP TV, Internet und Festnetz

Download 50/
Upload 10 Mbit/s

44,90

Schlaue Kombi+

Fernsehen, Internet und Festnetz

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

48,90

Kati Next Schlau

IP TV, Internet und Festnetz

Download 150/
Upload 20 Mbit/s

51,90

Große Kombi+

Fernsehen, Internet und Festnetz

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

58,90

Kati Next Super

IP TV, Internet und Festnetz

Download 300/
Upload 30 Mbit/s

64,90

Mega Kombi+

Fernsehen, Internet und Festnetz

Download 400/
Upload 40 Mbit/s

79,90

Kati Next Mega

IP TV, Internet und Festnetz

Download 500/
Upload 40 Mbit/s

84,90

Schlauer LUUX

IP TV, Internet und Festnetz

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

46,90

Kati Next Schlau

IP TV, Internet und Festnetz

Download 150/
Upload 20 Mbit/s

51,90

Großer LUUX

IP TV, Internet und Festnetz

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

59,90

Kati Next Super

IP TV, Internet und Festnetz

Download 300/
Upload 30 Mbit/s

64,90

Internet Startklar & Fernsehen

Fernsehen und Internet

Download 25/
Upload 3 Mbit/s

41,00

Kati Next Start

IP TV, Internet und Festnetz

Download 50/
Upload 10 Mbit/s

44,90

Web & TV

Fernsehen und Internet

Download 25/
Upload 3 Mbit/s

31,90

Kati Next Start

IP TV, Internet und Festnetz

Download 50/
Upload 10 Mbit/s

44,90

Internet Startklar

Internet

Download 25/
Upload 3 Mbit/s

26,90

Internet Start

Internet

Download 50/
Upload 10 Mbit/s

29,90

Internet Mega & Fernsehen

Fernsehen und Internet

Download 300/
Upload 30 Mbit/s

81,00

Kati Next Mega

IP TV, Internet und Festnetz

Download 500/
Upload 40 Mbit/s

84,90

Internet Mega

Internet

Download 300/
Upload 30 Mbit/s

66,90

Internet Mega+

Internet

Download 500/
Upload 40 Mbit/s

63,90

Super Kombi+

Fernsehen, Internet und Festnetz

Download 250/
Upload 25 Mbit/s

69,90

Kati Next Super

IP TV, Internet und Festnetz

Download 300/
Upload 30 Mbit/s

64,90

PRIVATKUNDEN - FERNSEHEN

Produkt ALT bis 30.06.2024

Produktbestand-teile ALT bis 30.06.2024

monatliche Gebühr ALT in EUR (inkl. USt.) bis 31.12.2024 - jährlich abgerechnet

LIWEST Produkt NEU ab 01.07.2024

Produktbestand-teile NEU ab 01.07.2024

laufende monatliche Gebühr* NEU in EUR (inkl. USt.) ab 01.01.2025

Fernsehen

Fernsehen

14,10

Fernsehen

Fernsehen

21,90

BUSINESS INTERNETPRODUKTE

Höllerl bis 30.06.2024

LIWEST ab 01.07.2024

Produkt ALT

Produktbestand-teile ALT

Bandbreite ALT bis zu (Download/
Upload als Maximalwert)

laufende monatliche Gebühr ALT in EUR (exkl. USt.)

LIWEST Produkt NEU

Produktbestand-teile NEU

Bandbreite NEU bis zu (Download/
Upload als Maximalwert)

laufende monatliche Gebühr NEU in EUR (exkl. USt.)

Business Start

Business Internet

Download 25/
Upload 3 Mbit/s

35,44

Business Start

Business Internet

Download 25/
Upload 3 Mbit/s

36,90

Business Smart und Fernsehen

Fernsehen und Business Internet

Download 40/
Upload 5 Mbit/s

58,26

Business Smart und Fernsehen

Fernsehen und Business Internet

Download 40/
Upload 5 Mbit/s

66,81

Business Pro und Fernsehen

Fernsehen und Business Internet

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

68,26

Business Pro und Fernsehen

Fernsehen und Business Internet

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

76,81

Business Pro

Business Internet

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

55,44

Business Pro

Business Internet

Download 100/
Upload 10 Mbit/s

56,90

Business Premium und Fernsehen

Fernsehen und Business Internet

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

83,26

Business Premium und Fernsehen

Fernsehen und Business Internet

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

91,81

Business Premium

Business Internet

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

70,44

Business Premium

Business Internet

Download 200/
Upload 20 Mbit/s

71,90

 

*Preisstabilität bis 01.04.2026.

Allfällige Zusatzoptionen wie Festnetz-Option, Festnetz-Zweitanschluss, Festnetz-Telefonpakete, Domains bleiben unberührt.

 

ÄNDERUNG BEI DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

AGB VERGLEICH – INTERNET o/u TELEFONIE

 

Franz Höllerl GmbH bis 30.06.2024
(Stand 10/2013)

LIWEST Kabelmedien GmbH ab 01.07.2024
(Stand 04/2024)

Vertragspartner

Franz Höllerl GesmbH
Fasangasse 28, 4053 Ansfelden

LIWEST Kabelmedien GmbH
Lindengasse 18, 4040 Linz

Allgemeines

Anwendungsbereich TKG 2003

 

Aktualisierung auf TKG 2021
Berücksichtigung der relevanten allg. verbraucherrechtlichen Vorgaben sowie Rechtsprechung

Wertsicherung

- VPI 2005
- wird VPI nicht mehr verlautbart, tritt ein möglichst ähnlich oder gleich berechneter amtlich anerkannter Index an seine Stelle
- Schwankungen bis zu einer Höhe von 3 % bleiben unberücksichtigt (Schwankungsbreite)
- eine etwaige Entgeltreduktion wird mit 1. April durchgeführt
- der BETREIBER ist frühestens nach 2 Monaten ab Vertragsschluss berechtigt, die Tarife bei Leistungsänderungen oder Änderung der Kostenfaktoren anzupassen
- kein außerordentliches Kündigungsrecht bei VPI-Indexanpassungen

- VPI 2020
- wird VPI nicht mehr verlautbart, tritt dessen amtlicher Nachfolger an seine Stelle
- Anpassung der laufenden Gebühren in jenem Verhältnis, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat
- Schwankungen bis zu einer Höhe von 1,5 % bleiben unberücksichtigt (Schwankungsbreite), wobei aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI zusammengefasst werden
- laufende Anpassungen der Entgelte erfolgen im Folgejahr der Änderung der Indexbasis
- eine etwaige Entgeltreduktion wird mit 1. Mai durchgeführt
- Information der Entgeltanpassung erfolgt auf der Rechnung
- kein außerordentliches Kündigungsrecht bei VPI-Indexanpassungen

Rufnummernportierung
(nur Festnetztelefonie)

-

wenn Festnetztelefonie-Vertrag mit Rufnummernportierung endet, ist LIWEST berechtigt allfällige noch offene Restentgelte in Rechnung zu stellen

 

TABELLE AGB VERGLEICH – FERNSEHEN

AGB Fernsehen

Franz Höllerl GmbH bis 30.06.2024 (Stand 09/2009)

LIWEST Kabelmedien GmbH ab 01.07.2024 (Stand 04/2024)

Vertragspartner

Franz Höllerl GesmbH
Fasangasse 28, 4053 Ansfelden

LIWEST Kabelmedien GmbH
Lindengasse 18, 4040 Linz

Allgemeines

Anwendungsbereich TKG 2003

 

Aktualisierung auf TKG 2021
Berücksichtigung der relevanten allg. verbraucherrechtlichen Vorgaben sowie Rechtsprechung

Außerordentliche Kündigung

Für Konsumenten:

- Bei dauerhaftem Programmausfall ohne adäquates Ersatzprogramm binnen 3 Monaten - zum Ende des folgenden Kalendermonats
- der Kunde kann nach Ablauf eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist jeweils zum Monatsletzten auch dann kündigen, wenn er mittels Meldebestätigung nachweist, dass er einen Wohnungswechsel außerhalb des Versorgungsgebietes der Fa. Höllerl vorgenommen hat
- bei Wohnungswechsel innerhalb des Versorgungsgebietes ist die
Anschlussgebühr nur einmal zu entrichten, an der laufenden Gebühr ändert sich nichts

 

Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund  vorzeitig auflösen.

- Nichtzahlung der Gebühr trotz schriftlicher Mahnung

- sonstige Vertragsverletzungen, wenn sie trotz schriftlicher Abmahnung nicht in angemessener Frist beseitigt werden.

 

-Fa. Höllerl ist berechtigt, den Anschlussvertrag, nach zweimal erfolgloser schriftlicher Mahnung vorzeitig aufzulösen, wenn

a) der Kunde die Störungsbehebung oder Wirkung durch die Fa. Höllerl, oder deren Beauftragte nicht zulässt

b) der Kunde Eingriffe in die Anlage vornimmt, oder durch Dritte vornehmen lässt

c) der Kunde die Anlage missbräuchlich verwendet oder wiederholt Störungen verursacht

d) die Anlage durch Eingriffe Dritter (z.Bsp. Behörden, Hauseigentümer) die die Fa. Höllerl mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abwenden kann, ganz oder teilweise stillgelegt oder entfernt werden muss.

Außerordentliche Kündigung beidseitig möglich;

LIWEST ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, insbesondere wenn
- der Kunde wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag über einen Kabelfernsehdienst verletzt
- der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. eine Eröffnung mangels Deckung abgewiesen wird;
- LIWEST begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde die von der LIWEST für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte samt Zubehör nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers benutzt oder benutzt hat;
- der Kunde seinen Anschluss kommerziell nutzt oder Programme öffentlich vorführt
- die Fernsehanlage durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, ganz oder teilweise stillgelegt wird oder entfernt werden muss;
- der weitere Betrieb der Fernsehanlage oder eines Teiles davon für LIWEST unter Bedachtnahme auf die Versorgungslage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Insbesondere liegt auch ein wichtiger, die LIWEST zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigender Grund vor, wenn bei Wegfall von erforderlichen Durchleitungsrechten die weitere Bereitstellung von Datenübertragungsdiensten wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.

Kündigung Festnetzvertrag und Fernsehvertrag

 

Kündigung von Fernsehvertrag nur unter gleichzeitiger Kündigung des Festnetzvertrages (falls vorhanden)

Wertsicherung

- VPI 2004

- Schwankungen bis 1 % bleiben unberücksichtigt (Schwankungsbreite);

- Fa. Höllerl ist frühestens nach 2 Monaten ab Vertragsschluss berechtigt, die Tarife bei Leistungsänderungen oder Änderung der Kostenfaktoren anzupassen

 

- VPI 2020 (bzw. dessen amtlicher Nachfolger)

- Anpassung der laufenden Gebühren in jenem Verhältnis, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat
- Schwankungen bis 1,5 % bleiben unberücksichtigt (Schwankungsbreite), wobei aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI zusammengefasst werden
- laufende Anpassungen der Entgelte erfolgen im Folgejahr der Änderung der Indexbasis
- eine etwaige Entgeltreduktion wird mit 1. Mai durchgeführt
- Information der Entgeltanpassung erfolgt auf der Rechnung
- kein außerordentliches Kündigungsrecht bei VPI-Indexanpassungen

Verzugszinsen

8 % über dem österr. Basiszinssatz p.a.

10. % p.a.
 

Fälligkeit

 

- laufende Gebühren im Voraus

- alle anderen Entgelte spätestens binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt

Verrechnungsintervall

- monatliche Verrechnung
- jährliche und halbjährliche Verrechnung

- monatliche Verrechnung

- jährliche und halbjährliche Verrechnung wird ab 01.01.2025 auf monatliche Verrechnung umgestellt.

Eigentumsverhältnisse

 

- Gekaufte Hardware: Eigentumsvorbehalt an Hard- und Softwareprodukten bis zur vollständigen Bezahlung.

- Abomodell: Eigentum von LIWEST. Bei Vertragsende Retournierung binnen 30 Tagen, ansonsten wird der Pauschalbetrag je Gerät laut Tarifblatt verrechnet.

Anschlussdose

 

im Eigentum von LIWEST nach Vertragsende; keine eigenmächtige Entfernung oder Beschädigung durch den Kunden

 

TABELLE AGB VERGLEICH – BUSINESS INTERNETPRODUKTE

AGB Business

Franz Höllerl GmbH bis 30.06.2024
 

LIWEST Kabelmedien GmbH ab 01.07.2024
(Stand 05/2022)

Vertragspartner

Franz Höllerl GesmbH
Fasangasse 28, 4053 Ansfelden

LIWEST Kabelmedien GmbH
Lindengasse 18, 4040 Linz

Allgemeines

 

Aktualisierung auf TKG 2021 inklusive Berücksichtigung der relevanten verbraucherrechtlichen Vorgaben für Klein- und Kleinstunternehmen

Vertragsdauer und Kündigung

der Vertrag wird auf die im Internet-Antrag angegebene Zeit abgeschlossen; beidseitige schriftliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist

- unbefristete Vertragsdauer

- beidseitige einmonatige Kündigungsfrist nach Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit

Außerordentliche Kündigung

 

LIWEST ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn
- Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob verletzt werden; der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. eine Eröffnung mangels Deckung abgewiesen wird; gegenüber Unternehmen bleiben Bestimmungen der §§ 25a und 25b Insolvenzordnung unberührt;
- LIWEST begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde unzulässige, unerbetene Anrufe, einschließlich das Versenden von Fernkopien, zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des betroffenen Teilnehmers durchführt;
- sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für LIWEST unzumutbar machen, insbesondere solche, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Dienstes unmöglich machen.
- binnen 2 Wochen nach Vertragsabschluss Umstände vorliegen, welche den Beginn oder die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich machen, insbesondere dass die technische Realisierung mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht möglich ist; in diesem Fall wird auch kein Entgelt für die restliche Mindestvertragsdauer und kein Herstellungsentgelt weiterverrechnet;

Fälligkeit

 

- laufende Gebühren im Voraus

- ggf. periodische Rechnungslegung: 3 Monate

- alle anderen Entgelte nach Rechnungslegung

Verrechnung

-

Einzugsermächtigung

Verzugszinsen

4 % p.a.

12 % p.a.

Aufrechnung

Aufrechnung bei Zahlungsunfähigkeit der Fa Höllerl; mit Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, oder gerichtlich festgestellt oder von Fa. Höllerl anerkannt wurden;

im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen; ausgeschlossen ist Einbehaltung von Zahlungen durch den Kunden, es sei denn, Fa. Höllerl erbringt Leistungen aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht vertragsgemäß oder die Erbringung der Leistungen ist durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet.

Aufrechnung gegenüber LIWEST und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von LIWEST nicht anerkannter Mängel, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen

Gewährleistung

 

Mängelrüge anwendbar,
Rückgriffsrecht gem. § 933b ABGB ausgeschlossen

Diensteausfall

 

- Bei höherer Gewalt odgl. kann es zu Einschränkungen/Unterbrechungen kommen – LIWEST haftet nicht, außer von LIWEST grob fahrlässig od. vorsätzlich verschuldet
- Keine Haftung für Datenverluste

- Schad- und Klagloshaltung der LIWEST, wenn Kunde keine geeigneten und ausreichend sicheren Einrichtungen und Einstellungen verwendet.

Anwendung AGB

 

Anwendung kundenseitiger AGB sind ausgeschlossen

Eigentumsverhältnisse

 

- Gekaufte Hardware: Eigentumsvorbehalt an Hard- und Softwareprodukten bis zur vollständigen Bezahlung.

- Abomodell: Eigentum von LIWEST. Bei Vertragsende Retournierung umgehend, ansonsten wird der Pauschalbetrag je Gerät laut Tarifblatt verrechnet.

Rufnummernportierung
(nur Festnetztelefonie)

 

Wenn Festnetztelefonie-Vertrag mit Rufnummernportierung endet, ist LIWEST berechtigt allfällige noch offene Restentgelte in Rechnung zu stellen.

Gerichtsstand

Sitz Franz Höllerl GesmbH (Ansfelden)

Sitz der LIWEST Kabelmedien GmbH (Linz)

 

Das bei den Kund*innen befindliche Modem wird für die Bereitstellung der LIWEST Produkte und Dienste ab 01.07.2024 weiterverwendet. Haben die Kund*innen eine Kaution für das bisher zur Verfügung gestellte Modem hinterlegt, wird Franz Höllerl GesmbH die Kaution auf das an Franz Höllerl GesmbH bekanntgegebene Konto rücküberweisen. Die Kund*innen werden diesbezüglich im einem gesonderten Schreiben informiert.

 

Die Signalumstellung auf das LIWEST Signal erfolgt am 1. Juli 2024.

Damit nach dem 30.06.2024 alle Sender empfangen werden können, ist es notwendig, die TV-Geräte auf das verschlüsselte LIWEST Signal (Kabel-TV oder IP-TV) umzustellen und einen Sendesuchlauf durchzuführen. Die allenfalls benötigte Hardware wird im Rahmen der Infotage direkt mit den Kund*innen besprochen.

SONSTIGE KOSTEN FÜR TV-KUND*INNEN

HARDWARE

Höllerl bis 30.06.2024 in EUR (inkl. USt.)

LIWEST ab 01.07.2024 in EUR (inkl. USt.)

Modul (DVB-C-Modul) für TV-Kunden

 

einmalig je 49,90

Kabel-TV-Karte (Smartcard) für TV-Kunden

 

je 2,00 /Monat

Optional buchbare IPTV-Box (wenn nicht im Produkt inkludiert)

Kaufmodell einmalig je 169,90

Abomodell monatlich je 3,90

SONSTIGE GEBÜHREN

ART DER GEBÜHR

Höllerl bis 30.06.2024 in EUR

LIWEST ab 01.07.2024 in EUR

Bearbeitungsgebühr Tarifwechsel (Downgrade)

35,00 (inkl. USt.)

Privatkunden: 39,90 (inkl. USt.)
Businesskunden: 29,90 (exkl. USt.)

Sperre bei Zahlungsverzug

 

Privatkunden: 70,00 (inkl. USt.)
Businesskunden: 58,33 (exkl. USt.)

 

Die bestehende Mindestvertragslaufzeit bleibt für die Kund*innen aufrecht. Für die ordentliche Kündigung des Vertrages gilt ab 01.07.2024 die 1-monatige taggenaue Kündigungsfrist, sofern die Mindestvertragslaufzeitzeit abgelaufen ist.

 

Eine genaue, vollständige Information über die geplanten neuen Regelungen für das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis erfolgt für jede*n Kund*in individuell in einem postalischen Schreiben spätestens drei Monate vor Inkrafttreten der Änderung unter Beilage der jeweils für den*die Kund*in geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kund*innen haben das Recht, bis zum Inkrafttreten der Änderungen am01.07.2024 ohne zusätzliche Kosten außerordentlich gemäß Telekommunikationsgesetz 2021 das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Jede*r Kund*in kann weiters einen Widerspruch gegen die Vertragsübernahme im Zuge der Netzübernahme gemäß § 38 Abs 2 UGB binnen drei Monaten nach Erhalt des postalischen Schreibens gegenüber LIWEST oder Fa. Höllerl schriftlich einlegen. Im Fall eines Widerspruchs geht das Vertragsverhältnis nicht über. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Kund*in und Fa. Höllerl zum 30.06.2024– aufgrund der Betriebseinstellung der Fa. Höllerl – endet.

Es gilt die Datenschutzerklärung der LIWEST abrufbar unter www.liwest.at.