Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
LIWEST ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Regelungen zur Barrierefreiheit gelten zusätzlich zur Barrierefreiheitserklärung für folgende Dienstleistungen, welche LIWEST Kabelmedien GmbH gegenüber Verbraucher*innen erbringt:
- Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen
- Elektronische Kommunikationsdienste, wie Internetzugangsdienst und Festnetz-Sprachtelefonie
- Webseiten www.liwest.at, shop.liwest.at, shop.liwest-mobil.at, events.liwest.at
- Kundenportal MeinLIWEST
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen der LIWEST
Internet
Beim Internetzugangsdienst wird der Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt. Für die Herstellung der Verbindung zum Internetdienst ist ein spezielles Endgerät notwendig, welches von LIWEST zur Verfügung gestellt wird. Weitere Informationen und Anleitungen zu diesen finden Sie unter https://www.liwest.at/service-hilfe/anleitungen/internet-anleitungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass einige Anleitungen (unter anderem von Lieferanten) nicht barrierefrei gestaltet sind. Für weitere Informationen dazu, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Festnetz-Sprachtelefonie
LIWEST betreibt Festnetz-Sprachtelefonie. Da der Zugang über einen analogen Festnetz-Anschluss (POTS) bei den Endkund*innen erfolgt, sind keine Erweiterungen hinsichtlich Barrierefreiheit möglich. Um die Dienstleistung Festnetz-Sprachtelefonie in Anspruch nehmen zu können, ist entsprechende Hardware (zB. ein Festnetztelefon) notwendig. Diese Hardware wird nicht von LIWEST bereitgestellt. Für weitere Informationen dazu, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Fernsehen und IPTV
LIWEST betreibt einen Fernsehdienst. Der Zugang zum Fernsehen ist mit entsprechender Hardware möglich. Weitere Informationen und Anleitungen finden Sie unter https://www.liwest.at/service-hilfe/anleitungen/fernsehen-radio-anleitungen. Für weitere Informationen dazu, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Konkrete Informationen zum IPTV „NextTV“ und den diesbezüglichen barrierefreien Ausgestaltungen finden Sie unter https://www.liwest.at/service-hilfe/anleitungen/fernsehen-radio-anleitungen
Weitere Anleitungen und Informationen zu „NextTV“ finden Sie unter https://www.liwest.at/service-hilfe/anleitungen/fernsehen-radio-anleitungen.
Eingeschränkte barrierefreie Inhalte bei www.liwest.at
Diese Webseite dient zur Darstellung von Informationen für LIWEST Produkten, Kontaktmöglichkeiten und für Produktanfragen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem BaFG:
- 1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- 1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
- 2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
- 2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
- 2.4.7 - Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- 3.3.1 - In einigen Fällen, in denen ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird die fehlerhafte Position nicht identifiziert und/oder der Fehler nicht durch Text beschrieben;
Desweiteren sind nachstehend aufgeführten Inhalte aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
- Browserbasierte Spiele (z.B: www.liwest.at/game). Wir ermöglichen aber die Teilnahme am Gewinnspiel (falls eines gerade am Laufen ist) auch ohne die browserbasierten Spiele zu spielen.
- 5G Karte - Es wird die Karte zusätzlich in Form einer CSV Datei in vereinfachter Form als Download angeboten.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Speedtest von Ookla
- Friendly Captcha Anwendungen, die zum Abschicken von Formularen notwendig sind, um die Sicherheit der Webseite zu gewährleisten.
- Einbindungen von YouTube Videos. Für diese Videos stehen auch keine Untertitel zur Verfügung.
- Einbindungen von Vimeo Videos. Für diese Videos stehen auch keine Untertitel zur Verfügung.
- Einbindungen von Google Maps.
- Cookie Banner von datareporter GmbH.
- Bewerbungsplattform von eRecruiter GmbH: liwest.bewerberportal.at
Eingeschränkte barrierefreie Inhalte bei shop.liwest.at
Diese Website dient zur Bestellung von ausgewählten Hardware-Produkten für die Nutzung von elektronischen Kommunikationsdiensten bzw. für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.
Unvereinbarkeit mit dem BaFG:
- 1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- 1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
- 1.4.1 - In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
- 1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- 1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
- 2.4.1 - Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
- 2.4.7 - Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- 4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
- 4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Cookie Banner von datareporter GmbH.
Eingeschränkte barrierefreie Inhalte bei events.liwest.at
Diese Website dient zur Anzeige von LIWEST Events (Termine). Bei diesen Events können Personen ohne und mit Anmeldung teilnehmen.
Unvereinbarkeit mit dem BaFG:
- 1.4.1 - In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
- 1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- 1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
- 1.4.11 - Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1;
- 2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
- 2.4.7 - Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- 4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Cookie Banner von datareporter GmbH.
Eingeschränkte barrierefreie Inhalte www.shop.liwest-mobil.at
LIWEST Mobil bietet Mobilfunkdienste an. Auf der Website shop.liwest-mobil.at finden Sie eine Übersicht der Tarife sowie die Möglichkeit zur Bestellung eines Mobilfunkprodukts.
Unvereinbarkeit mit dem BaFG:
- 1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- 1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
- 1.4.1 - In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
- 1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- 1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
- 2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
- 2.4.7 - Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- 3.1.1 - Auf einigen Seiten ist die Sprache nicht definiert;
- 3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
- 4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
- 4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;
Weitere Informationen zu den Mobilfunkdiensten sowie weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Mobilfunkdienste finden Sie unter www.liwest-mobil.at.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Cookie Banner von datareporter GmbH.
Eingeschränkte barrierefreie Inhalte bei mein.liwest.at
Diese Website dient Ihnen zur Verwaltung Ihrer Kundenbeziehung mit LIWEST.
Unvereinbarkeit mit dem BaFG:
- 1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- 1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
- 1.4.1 - In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
- 1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- 2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
- 2.4.1 - Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
- 2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
- 2.4.7 - Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- 3.3.1 - In einigen Fällen, in denen ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird die fehlerhafte Position nicht identifiziert und/oder der Fehler nicht durch Text beschrieben;
- 4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Cookie Banner von datareporter GmbH.
Eingeschränkt barrierefreie Inhalte durch eingebundene Drittanbieterdienste
Zur Bereitstellung bestimmter Funktionen innerhalb unserer Webseiten bzw Apps verwenden wir Dienste von Drittanbietern. Dabei kann es vorkommen, dass bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit – wie etwa eine korrekte semantische Struktur, zugängliche Formularbeschriftungen, Screenreader-Kompatibilität oder vollständige Tastaturnavigation – nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Für die Inhalte Dritter, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.
Wir stehen jedoch in regelmäßigem Austausch mit den jeweiligen Anbietern und setzen uns dafür ein, die barrierefreie Gestaltung auch dieser Inhalte laufend zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unverhältnismäßige Belastung
- Die App LIWEST Games (Apple, Android) ist nicht barrierefrei. Wir ermöglichen aber die Teilnahme am Gewinnspiel (falls eines gerade am Laufen ist) auf unserer Webseite liwest.at auch ohne die Spiele zu spielen.
- Ein großer Teil der PDF- und Office-Dokumente ist nicht barrierefrei. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet, diese möglichst zugänglich zu gestalten oder die wesentlichen Informationen der Dokumente zusätzlich in barrierefreier Form auf den Webseiten verfügbar zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25/06/2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juni 2025.
Diese Erklärung wurde am 25/06/2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an kontaktstelle@teamliwest.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
LIWEST Kabelmedien GmbH
Lindengasse 18
4040 Linz
kontakstelle@teamliwest.at
+43 732 94 24 24
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.