Erstellt am 02.08.2017

Account-Sharing beim Streaming: No-Go oder OK?

Sie sind die Must-Haves der „Digital Natives“-Generation: die Accounts bei Netflix, Amazon Prime Video & Co. Je beliebter der Konsum von Filmen, Serien oder Musik auf Abruf wird, desto häufiger kommt es vor, dass Streaming-Accounts von mehreren Teilnehmern genutzt werden.

Ganz allgemein haben die meisten Streaming-Anbieter nichts dagegen, wenn ein Account von mehreren Teilnehmern verwendet wird. Das Ziel ist ja schließlich, die gesamte Familie zu unterhalten. Je nach Anbieter gibt es bei der gemeinsamen (und zeitgleichen) Nutzung von ein- und demselben Account jedoch Beschränkungen. 

Family Sharing 

So ist es beispielsweise bei Amazon Prime Video nach heutigem Stand okay, wenn bis zu vier Familienmitglieder oder Personen im selben Haushalt ein- und denselben Account nutzen. Auch wenn beispielsweise Serien oder Filme zeitgleich auf verschiedenen Endgeräten konsumiert werden, stört das den Anbieter Amazon nicht. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Verdacht besteht, dass die Account-Daten gegen Entgelt an Dritte weitergegeben werden. Der Musik-Streamingdienst Spotify machte aus der Not eine Tugend und bietet einen besonders günstige Familien-Tarife für sechs Personen an. Deezer hingegen erlaubt über das Family-Paket unbegrenzte Musik für bis zu sechs Profile auf maximal 13 Endgeräten.

Analyse des Konsumverhaltens

Aus technischer Sicht haben Anbieter die Möglichkeit, anhand der IP-Adressen der Nutzer zu überprüfen wo, wann und welche Inhalte konsumiert werden. Weicht deren Konsumverhalten allzu offensichtlich vom bisherigen Muster ab – wird ein Account beispielsweise über einen längeren Zeitraum an unterschiedlichen Wohnadressen und verschiedenen Endgeräten zeitgleich verwendet – so liegt der Verdacht eines Missbrauchs nahe.

Milliarden-Verlust

Am Beispiel von Netflix wird auf jeden Fall klar, dass die missbräuchliche Verwendung von Accounts keine Ausnahme darstellt: Laut Auswertung der Konsumdaten geht man davon aus, dass den aktuell rund 46 Millionen zahlenden Kunden schätzungsweise bis zu 54 Millionen Nutzer gegenüberstehen, die selbst kein Abo abgeschlossen haben. Hochgerechnet entgehen den diversen Streaming-Diensten durch das systematische Teilen von Accounts mehr als eine halbe Milliarde Dollar. Aus gutem Grund ging Netflix deshalb in die Offensive und erweiterte das Angebot um zusätzliche Abonnements, mit welchen Inhalte völlig legal auf bis zu vier Geräten zeitgleich konsumiert werden können.

Kontrolle über den eigenen Account

Umso erstaunlicher ist es, dass nach heutigem Stand mit Sky nur ein einziger Streaming-Anbieter das Verbot, einen Account zu teilen, explizit in den eigenen AGB erwähnt. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Dienste lässt zumindest Raum zur Interpretation. So raten die AGB von Netflix dazu, das Konto-Passwort solle „niemand anderem zugänglich gemacht werden, um die exklusive Kontrolle über den Account zu behalten.“

Mehrfachnutzung (noch) kein Problem

Zusammengefasst spricht aktuell nichts dagegen, einen Account im Rahmen ein- und desselben Haushalts bzw. einer Wohnadresse zu teilen, solange der Anbieter grundsätzlich das zeitgleiche Abspielen von Inhalten an mehreren Endgeräten unterstützt. Eine Garantie ist das natürlich nicht – die Situation kann sich jederzeit ändern. Werden eigene Familien-Accounts oder Sonderkonditionen für mehrere User angeboten, ist es ratsam und finanziell lohnend, diese zu nutzen. Nach heutigem Stand sind die großen Streaming-Anbieter vor allem daran interessiert, ihre Marktanteile zu maximieren. Spätestens nachdem eine gewisse Marktsättigung erkennbar ist, könnte sich die Praxis gegenüber mehrfach genutzten Accounts allerdings spürbar verändern.  


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