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Information über vertragliche Änderungen

Kundmachung gem. § 133 Abs 4 TKG

 

Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Business wurden von der Regulierungsbehörde geprüft und ohne Widerspruch genehmigt. 

Es treten daher für Bestandskund*innen, welche mit LIWEST Kabelmedien GmbH einen Vertrag über Businessprodukte bis 30.09.2025 abgeschlossen haben, folgende Änderungen ab dem 01.12.2026 in Kraft:

 

ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für BUSINESS:

AGB VERGLEICH – AGB Business

AGB Business

AGB ALT

AGB NEU (Stand 10/2025) gültig ab 01.12.2026

Allgemeinesgegenüber Unternehmern gelten subsidiär die Allgemeinen Lieferbedingungen und Softwarebedingungen vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich- gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG gelten subsidiär die Allgemeinen Liefer-, Instandhaltungs-, Wartungs-, Softwarewartungs- und Softwarebedingungen vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich
Business Hotline+43 732 942424+43 732 945222
Vertragsvoraussetzungen /- Für den Abschluss eines Telefonvertrages ist ein aktiver FERNSEHEN 
und/oder Business Vertrag Voraussetzung
Kündigung- nach Ablauf der Mindestvertragsdauer einmonatige Kündigungsfrist zum Ende des nächstfolgenden Kalendermonats 

- nach Ablauf der Mindestvertragsdauer einmonatige Kündigungsfrist taggenau 
- wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung seitens LIWEST, wenn (…)

  • bei 5G Internet-Technologie nach Vertragsabschluss Umstände vorliegen, welche die Funkausbreitung so verändern, dass eine vertragsgemäße Diensteerbringung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr gewährleistet werden kann (z.B. Sichtverbindung zum Sender wird beschränkt)
  • LIWEST begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde die von LIWEST für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte samt Zubehör nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers benutzt oder benutzt hat.
Wertsicherung- VPI 1986, Beginn 1.1.1997 (bzw. ein möglichst ähnlich
oder gleich berechneter amtlich anerkannter Index)


 

- VPI 2020 (bzw. dessen amtlicher Nachfolger)

- LIWEST ist im Fall einer Steigerung berechtigt und im Fall einer Senkung verpflichtet eine Anpassung der laufenden Gebühren in jenem Verhältnis durchzuführen, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat

- Schwankungen bis 1,5 % bleiben unberücksichtigt (Schwankungsbreite), wobei aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI zusammengefasst werden

- Ist LIWEST zur Entgelterhöhung berechtigt, führt diese aber nicht durch, geht dadurch das Recht zur Anpassung des Entgelts für die Zukunft nicht verloren

- laufende Anpassungen der Entgelte erfolgen im Folgejahr der Änderung der Indexbasis, erstmalig jedoch im übernächsten Kalenderjahr nach Vertragsabschluss bzw. einvernehmlicher Vertragsverlängerung

- eine etwaige Entgelterhöhung wird LIWEST zwischen 1. April und 31. Dezember durchführen, eine etwaige Entgeltreduktion erfolgt mit 1. Mai

- Information der Entgeltanpassung erfolgt (z.B. auf der Rechnung)

- kein außerordentliches Kündigungsrecht bei VPI-Indexanpassungen

Zahlungsbedingungen 

- Verzugszinsen: 12% pro Jahr

- Entgelte sind nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung zu entrichten


- /

- Verzugszinsen: 9,2 % pro Jahr über dem Basiszinssatz (gemäß § 456 UGB)

- bei Verschulden des Kunden notwendige Mahnspesen, Rechtsverfolgungskosten, Bankspesen, Barauslagen 

- Entgelte sind nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung unverzüglich (spätestens binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt) zu entrichten

- kein Zurückbehaltungsrecht

Modem Endgerät/

- Das Modem-Endgerät geht nach vollständiger Zahlung des Einmalentgelts und/oder des Modem-Kaufpreises (laut jeweiligem Tarifblatt) in das Eigentum des Kunden über und verbleibt auch nach Vertragsbeendigung beim Kunden. 

- Sollte es sich beim Modem-Endgerät um ein Abomodell handeln, sind Abo-Endgeräte binnen 30 Tagen ab Vertragsende zu retournieren, ansonsten wird Pauschalbetrag laut Tarifblatt verrechnet (siehe § 7.1.b) 

- Der Kunde hat den Austausch des Modem-Endgeräts jedenfalls bei technischer Notwendigkeit und/oder bei Gefahr in Verzug zu gestatten.

Abo-Endgerätebei Vertragsende sind diese umgehend an LIWEST zu retournierenbei Vertragsende sind Abo-Endgeräte binnen 30 Tagen ab Vertragsende an LIWEST zu retournieren
Beschädigung des Endgeräts/

- kann zu einer Beeinträchtigung der Dienste führen

- bei schuldhaft erfolgter Beschädigung des Endgeräts inkl. Zubehör durch den Kunden übernimmt LIWEST keine Haftung

Gewährleistung/

- keine Gewähr für erbrachte Leistungen, sofern diese nachträglich durch vom Kunden zurechenbare Dritte verändert wurden oder Störungen oder Schäden aufgetreten sind, die auf unsachgemäße Verkabelung durch Dritte, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung, Nichteinhaltung von Sicherungsbestimmungen oder Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen sind

- LIWEST schuldet bei höherer Gewalt und nicht im Einflussbereich von LIWEST stehenden Umständen keine ununterbrochene und störungsfreie Diensteerbringung und deren Verfügbarkeit

- Keine Gewährleistung bei geschenkter Hardware

Software/

- die gesetzlich vorgesehene Aktualisierungspflicht von Software wird vertraglich ausgeschlossen

- keine Verpflichtung von LIWEST, dass die gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen, welche nicht den von der breiten Masse genutzten Standardkomponenten entspricht, ablauffähig ist

- für Software, die von LIWEST weder erstellt noch angeboten wird, übernimmt LIWEST keine Gewähr und haftet nicht für Mängel und dadurch verursachte Schäden

- vom Urheber mitgeteilte Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind einzuhalten

- bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung, die bei LIWEST zu einem Schaden führt, hat der Kunde LIWEST schad- und klaglos zu halten

Bereitstellung der Dienste

- LIWEST stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung

- zum Empfang von Netzdiensten dürfen nur vom LIWEST zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden

- LIWEST erbringt Dienstleistungen und Services nach dem Stand der Technik 

- durch externe Einflüsse kann es zu Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Dienste kommen, die nicht im Einflussbereich von LIWEST liegen

- betriebsnotwendige Reparatur- und Wartungsarbeiten können zu Unterbrechungen der Dienste führen 

- LIWEST stellt die Telekommunikationsdienste bis zum aktiven Netzabschlusspunkt zur Verfügung

- um die technischen Voraussetzungen zu gewährleisten, wird von LIWEST ein geeignetes Modem-Endgerät zur Verfügung gestellt

- für allfällige Schäden, die der Kunde selbst aus der Nutzung von störenden oder nicht behördlich zugelassenen Endgeräten verursacht hat, ist auch ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich

- LIWEST behält sich Zusatzdienste mit Drittanbietern vor - mit etwaigen gesonderten Nutzungsbestimmungen

- keine Haftung von LIWEST für Schäden beispielsweise durch neu auftretende Viren, Trojaner oder dergleichen, bei Nichtinanspruchnahme von Updates durch den Kunden, bei Vornahme ungeeigneter Sicherheitseinstellungen durch den Kunden

Verpflichtungen des Kunden

/









- Geheimhaltung von Passwörtern und Haftung bei Nichteinhaltung

- bei Ansprüchen die gegen LIWEST geltend gemacht werden und sich aus der rechtswidrigen, schuldhaften und missbräuchlichen Verwendung der Dienste von LIWEST durch den Kunden ergeben, hat der Kunde LIWEST schad- und klaglos zu halten

- Kunde ist verpflichtet Störungen, Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen unverzüglich an LIWEST bekannt zu geben

- hat der Kunde eine Störung verschuldet und beauftragt LIWEST zur Entstörung, hat er die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu tragen

- Geheimhaltung von Passwörtern, Zugangsdaten und Kundenkennwort und Haftung bei Nichteinhaltung

Sperre/

- Sperre bei Verbreitung terroristischer Inhalte und Haftung des Kunden bei schuldhaftem Verstoß (§ 10.2)

- Sperre bzw. Überwachung infolge behördlichen Auftrages, gesetzlicher Verpflichtung oder gerichtlicher Anordnung (§ 10.3.)

Haftungdie Haftung vom BETREIBER für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen

- Haftungsausschluss für LIWEST auch für nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht

- Haftungsbegrenzung für LIWEST pro schadensverursachendem Ereignis mit max. Euro 2.500 pro Geschädigtem und mit max. Euro 25.000 für die Gesamtheit der Geschädigten (bei Überschreitung aliquote Reduktion pro Geschädigtem) - soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht

Datenschutz/Verweis auf Datenschutzerklärung für LIWEST Kunden auf LIWEST Homepage
 
Kontaktstelle Melde- und Abhilfeverfahren /Siehe Impressum unter https://www.liwest.at/impressum 
 
Anwendbares Recht /Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts
 

ZUSATZBESTIMMUNGEN HOTSPOT

Für den Betrieb des Hotspot-Service notwendige Hardware/

- geht nach vollständiger Zahlung des Einmalentgelts und/oder Hardware- Kaufpreises (laut Tarifblatt) ins Eigentum des Kunden über und verbleibt auch nach Vertragsende beim Kunden 

- LIWEST ist zum Austausch der Hardware berechtigt, aber nicht verpflichtet, für den Kunden kostenpflichtig 

- der Kunde hat Austausch der Hardware jedenfalls bei technischer Notwendigkeit und/oder Gefahr in Verzug zu gestatten.

ZUSATZBESTIMMUNGEN WEBHOSTING 

im Webspace des Kunden gespeicherte Daten/Inhalte 

/

- LIWEST trifft keine Pflicht, die am Webspace des Kunden gespeicherten Daten auf gesetzwidrige Inhalte zu prüfen 

- Kunde ist für Inhalte und Sicherheit und aktuellem Stand seiner Website selbst verantwortlich

- Verpflichtung des Kunden keine rechtswidrigen, unsittlichen, anstößigen oder unerlaubten Inhalte zu speichern/veröffentlichen; bei Verstoß des Kunden kann LIWEST den Kunden zu Abhilfemaßnahmen auffordern; kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, kann LIWEST den Zugang des Kunden sperren

- bei rechtswidrigen Inhalten oder Gefahr in Verzug ist LIWEST berechtigt, die gehostete Seite oder den rechtswidrigen Inhalt ohne Vorankündigung und ohne Einhaltung von Fristen zu sperren

- Kunde ist für regelmäßiges Backup (Sicherungskopie) seiner Daten außerhalb des LIWEST Servers selbst verantwortlich 

- keine Haftung der LIWEST gegenüber Unternehmern (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) für unterbrechungsfreies und fehlerfreies Funktionieren der Dienste und Erhaltung der gespeicherten Daten   

Alle betroffenen Kund*innen werden individuell per Brief informiert und haben das Recht bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 01.12.2026 kostenlos zu kündigen. Es fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an. 

Für Fragen und Beratung steht Ihnen unser Service-Team gerne von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr unter 0732 945 222 oder business@teamliwest.at zur Verfügung.