Aktualisiert am 06.05.2022

Die wichtigsten Fakten zur ID Austria

Die ID Austria kommt! Sie soll ab Sommer 2022 die Handy-Signatur ersetzen. Aber was steckt genau dahinter? Was kann sie tatsächlich? Und worin liegt der Unterschied zu bisherigen Verfahren? Wir haben uns den neuen Service genauer angesehen.

 

Behördengänge zählen wohl nicht gerade zu unser aller Lieblingsbeschäftigung, sind aber dennoch unumgänglich. Wie gut, dass uns die Digitalisierung mittlerweile auch diese erleichtert. Denn moderne Online-Verfahren wie die neue ID Austria machen es möglich, Amtswege das ganze Jahr über rund um die Uhr elektronisch durchzuführen. Sie ist eine Weiterentwicklung der klassischen Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte, die bisher fürs Einloggen in Dienste wie beispielsweise Finanzonline oder Meine SV genutzt werden konnte. Der Service befindet sich gerade in der Pilotphase und wird ab Sommer 2022 bisherige Verfahren ersetzen.

Was ist die ID-Austria?

Die ID Austria ist jene „digitale Identität“, die laut Angaben des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort der eIDAS-Verordnung* folgend europaweit anerkannt sein wird. Das ermöglicht es österreichischen Usern ab 2023, diese nicht nur im Inland, sondern auch für Anwendungen, Dienste und Services in anderen EU-Mitgliedstaaten zu nutzen.

Worin liegt der Unterschied zur klassischen Handy-Signatur?

Die klassische digitale Signatur hat es uns ermöglicht, Behördenwege bequem online zu erlegen, Dokumente wie Rechnungen EU-weit rechtsgültig elektronisch zu unterschreiben und zahlreiche elektronische Dienste österreichischer Behörden, öffentlich-rechtlicher Körperschaften und privater Anbieter zu nutzen. Die ID Austria soll darüber hinaus neue Anwendungen, wie beispielsweise eine Ausweisfunktion, bieten. So können Führerschein und andere Ausweise künftig darin gespeichert und via Smartphone abgerufen werden. Vorerst soll dieser digitale Identitätsnachweis jedoch nur in Österreich verfügbar sein.

Die Funktionen auf einen Blick

  • Amtswege komfortabel online erledigen
  • e-Services der Verwaltung, Sozialversicherung und Wirtschaft einfach und sicher nutzen
  • einfaches, rechtsgültiges Unterzeichnen von digitalen Dokumenten
  • bei Behördengängen bis zu 40 Prozent Antragsgebühren sparen
  • höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards
  • kostenfreie Nutzung
  • Erweiterung um die digitale Ausweisplattform
  • Gültigkeit ab 2023 EU-weit

ID Austria Vollversion ab Sommer 2022

Noch befindet sich der digitale Service in der Pilotphase und umfasst bisweilen die Funktionen der bereits bekannten Handy-Signatur. Ab Sommer 2022 soll dann die Vollversion zur Verfügung stehen und die digitale Signatur vollständig ersetzen. Wer in Zukunft einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis beantragt, wird automatisch eine ID Austria erhalten – sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.

Umeine ID Austria beantragen zu können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft 
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • gültiger Lichtbildausweis
  • Smartphone mit Fingerprint Sensor oder Face-ID
  • ID Austria App „Digitales Amt“
  • aktuelles Passfoto
  • Die Nutzung von ID Austria ohne Smartphone ist vorerst nicht möglich

So funktioniert die ID Austria Registrierung

User einer Handy-Signatur können die Basisfunktionen von ID Austria bereits nutzen. Die Umstellung kann online mittels A-Trust-App und Services wie Meine SV oder Österreichs digitales Amt vorgenommen werden. Um die Vollversion nutzen oder sich neu bei ID Austria anmelden zu können, ist ein Behördengang nötig. Nach dem Installieren der App „Digitales Amt“ auf Ihrem Smartphone und Vorregistrieren in der App (sofern Sie noch keine Handy-Signatur haben) müssen Sie die Registrierung mit einem behördlichen Lichtbildausweis, einem aktuellen Passfoto und Ihrem Smartphone bei einer der gelisteten Regierungsbehörden abschließen. Ab Sommer soll der Umstieg jedoch digital möglich sein.

Achtung: Wenn man das Smartphone verliert oder Rufnummer bzw. Mail-Adresse wechselt, muss bei einer teilnehmenden Regierungsbehörde erneut eine ID Austria beantragt werden.

 

* Die Abkürzung eIDAS steht für “electronic IDentification, Authentication and trust Services” und ist ein EU-Standard, der einheitliche Regelungen für Signaturen und die Bereitstellung von Vertrauensdiensten innerhalb der EU schaffen soll. Die eIDAS-Verordnung ist seit 2016 in Kraft.


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