Bildrechte in Österreich: Was bei Fotos, Videos und Veröffentlichungen gilt
Aktualisiert am 08.06.2026
Ob im Klassenzimmer, bei einem Schulausflug, auf einer Vereinsveranstaltung, bei einer Geburtstagsfeier oder auf öffentlichen Plätzen: Fotos und Videos sind heute überall präsent. Mit dem Smartphone, das immer griffbereit ist, werden Aufnahmen schnell gemacht und ebenso rasch über Messenger-Dienste verschickt, in sozialen Netzwerken geteilt oder auf Websites veröffentlicht. Genau hier entstehen jedoch oft rechtliche Fragen: Bildrechte werden im Alltag häufig unterschätzt oder gar ignoriert.
In diesem Beitrag erklären wir, was unter Bildrechten zu verstehen ist, welche Regeln in Österreich gelten, wann eine Zustimmung erforderlich ist und welche Rolle Urheberrecht, Nutzungsrechte und das Recht am eigenen Bild spielen.
Was sind Bildrechte und wen betreffen sie?
Sobald Fotos oder Videos aufgenommen, gespeichert, weitergegeben oder veröffentlicht werden, können unterschiedliche rechtliche Regelungen relevant sein. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass dabei mindestens zwei Ebenen zu unterscheiden sind:
- das Urheberrecht beziehungsweise die Nutzungsrechte an einem Foto oder Video
- das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person
Bildrechte umfassen damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Lichtbildern und Lichtbildwerken. Dabei geht es einerseits um die Frage, wer eine Aufnahme gemacht hat und wer sie verwenden darf, und andererseits darum, ob erkennbare Personen auf einem Bild gezeigt oder veröffentlicht werden dürfen.
Das Bildrecht beschäftigt sich daher im Wesentlichen mit zwei Grundsatzfragen:
- Wer darf ein Foto oder Video nutzen, veröffentlichen oder bearbeiten?
- Darf eine erkennbare Person auf diesem Bild gezeigt werden, ohne dass ihre berechtigten Interessen verletzt werden?
Wer mit dem Smartphone fotografiert, Bilder verschickt oder Inhalte veröffentlicht, ob auf Social Media, auf einer Vereinswebsite oder im beruflichen Kontext, sollte die grundlegenden Regeln kennen. So lassen sich Missverständnisse, Konflikte und rechtliche Probleme vermeiden.
Diese Bildrechte gelten in Österreich
In Österreich gilt grundsätzlich: Das Fotografieren fremder Menschen ist nicht automatisch verboten. Rechtlich besonders relevant wird es meist dann, wenn ein Bild veröffentlicht, weitergegeben oder online gestellt wird. Unter Umständen kann aber schon die Aufnahme selbst unzulässig sein, etwa wenn sie in die Privat- oder Intimsphäre eingreift oder datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt.
Darf ich fremde Menschen fotografieren?
In vielen Alltagssituationen dürfen Personen grundsätzlich fotografiert werden. Das gilt etwa auf öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen oder vor Sehenswürdigkeiten. Allein die Aufnahme ist also oft zulässig, solange keine besonders geschützten Bereiche verletzt werden.
Problematisch kann es vor allem dann werden, wenn durch ein Bild
- jemand bloßgestellt wird
- Details aus dem Privatleben preisgegeben werden
- eine entwürdigende Darstellung entsteht
- ein irreführender oder missverständlicher Zusammenhang hergestellt wird
- ein Bild ohne Zustimmung für Werbung verwendet wird
Entscheidend ist daher nicht nur, dass ein Foto gemacht wird, sondern auch, in welchem Zusammenhang es später verwendet wird.
Das Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung und Weitergabe von Bildern
Besonders sensibel wird es, wenn Fotos oder Videos veröffentlicht oder mit anderen geteilt werden. Das betrifft etwa das Posten auf Plattformen wie Instagram oder TikTok, das Versenden in Messenger-Gruppen oder die Veröffentlichung auf Websites und in Printmedien.
In Österreich greift hier das Recht am eigenen Bild. Dabei gilt:
- Erkennbare Personen dürfen nicht in einer Weise veröffentlicht werden, die ihre berechtigten Interessen verletzt.
In vielen Fällen ist daher vor einer Veröffentlichung die Zustimmung der abgebildeten Person erforderlich. Ob ein Bild zulässig verwendet werden darf, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Ausnahmen beim Recht am eigenen Bild
Auch wenn das Recht am eigenen Bild grundsätzlich gilt, gibt es Situationen, in denen Fotos von Personen dennoch unter bestimmten Voraussetzungen ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden können. Maßgeblich ist dabei immer, ob die berechtigten Interessen der abgebildeten Person beeinträchtigt werden oder nicht.
Beiwerk: Wenn Personen nicht im Mittelpunkt stehen
Eine häufige Ausnahme liegt vor, wenn Personen nur als Beiwerk auf einem Foto erscheinen. Das bedeutet, dass sie nicht das eigentliche Motiv des Bildes sind, sondern nur beiläufig oder zufällig zu sehen sind. Das kann zum Beispiel bei Passant*innen vor einer Sehenswürdigkeit oder bei Menschen im Hintergrund einer Landschaftsaufnahme der Fall sein.
Wichtig ist dabei: Die jeweilige Person darf nicht im Mittelpunkt der Aufnahme stehen.
Öffentliche Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen können Fotos mit Personen unter bestimmten Voraussetzungen ebenso zulässig sein. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Sportveranstaltungen oder Demonstrationen. Wird dabei das Geschehen oder die Atmosphäre einer Veranstaltung gezeigt, ist eine Veröffentlichung häufig eher zulässig als bei gezielten Einzelaufnahmen.
Einzelne Personen können dabei portraitiert oder als Sinnbild dargestellt werden, wenn sie sich bewusst als Redner*innen oder Protagonist*innen in den Vordergrund stellen und somit als zeitgeschichtliche Figur gelten. Für andere Personen gilt die Beiwerk-Regelung. Wer dennoch jemanden aus der Menge gezielt ablichten möchte, muss dessen Einverständnis einholen.
Übergeordnetes Informationsinteresse
Eine weitere mögliche Ausnahme besteht, wenn ein übergeordnetes Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorliegt. Das betrifft vor allem die journalistische oder mediale Berichterstattung, etwa in Nachrichten oder Reportagen über Personen des öffentlichen Lebens.
Hier gilt ebenso keine automatische Freigabe: Zulässig ist eine Veröffentlichung nur dann, wenn sie der Information der Öffentlichkeit dient und die Interessen der betroffenen Person nicht unangemessen verletzt.
Urheberrecht an Fotos und Videos: Wer darf Bilder verwenden?
Neben den Rechten der abgebildeten Personen spielen auch die Rechte der Fotograf*innen beziehungsweise Ersteller*innen eine wichtige Rolle.
Das Urheberrecht beziehungsweise der urheberrechtliche Schutz regelt, wer ein Foto oder Video erstellt hat und wer darüber verfügen darf. Wer eine Aufnahme macht, hat daran grundsätzlich Rechte als Fotograf*in beziehungsweise Rechteinhaber*in. Andere Personen dürfen dieses Material nicht einfach übernehmen, bearbeiten oder veröffentlichen, wenn dafür keine Erlaubnis oder passende Lizenz vorliegt.
Das bedeutet: Selbst, wenn man auf einem Bild zu sehen ist, heißt das nicht automatisch, dass man dieses Bild frei veröffentlichen oder weiterverwenden darf. Denn neben dem Recht am eigenen Bild können auch die Rechte der Fotograf*innen betroffen sein.
Nutzungsrechte: Ein häufig unterschätztes Thema
In Österreich können Rechteinhaber*innen anderen Personen Nutzungsrechte an Bildern einräumen. Dabei wird festgelegt, wer ein Foto oder Video verwenden darf und unter welchen Bedingungen.
Diese Nutzungsrechte können in mehreren Bereichen geregelt sein:
- Inhaltliche Nutzung (Art der Verwendung): Hier geht es um die Frage, wofür ein Bild verwendet werden darf: zum Beispiel nur für eine Schulwebsite, für einen Elternbrief oder zusätzlich für Social Media.
- Räumliche Nutzung (Ort der Verwendung): Die Nutzung kann auf bestimmte Regionen oder Verbreitungsräume beschränkt sein, etwa auf Österreich oder auf eine weltweite Verwendung.
- Zeitliche Nutzung (Dauer der Verwendung): Nutzungsrechte können befristet sein, etwa für ein Schuljahr, für eine Veranstaltung oder für einen bestimmten Zeitraum.
- Einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte: Es kann geregelt werden, ob mehrere Personen ein Bild verwenden dürfen oder ob das Nutzungsrecht exklusiv nur einer Person oder Organisation zusteht.
Tipp: Holen Sie Nutzungsrechte und Erlaubnisse nach Möglichkeit schriftlich ein, wenn Sie Bilder oder Videos verwenden möchten.
Woher bekomme ich Bilder, die ich rechtssicher verwenden darf?
Eine gute Anlaufstelle für Bilder und Videos sind Stockfoto-Plattformen. Dazu zählen beispielsweise Shutterstock, Adobe Stock oder Getty Images. Dort erhalten Nutzer*innen in der Regel eine Lizenz, die genau festlegt, wie ein Bild verwendet werden darf.
Bei solchen Plattformen gilt: Die konkreten Lizenzbedingungen müssen genau geprüft werden. Entscheidend ist, ob die Nutzung inhaltlich, räumlich, zeitlich und hinsichtlich Exklusivität zur geplanten Verwendung passt.
Daneben gibt es auch kostenlose Bilddatenbanken und Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen. Diese Bilder sind jedoch nicht automatisch frei für jede Nutzung. Je nach Lizenz können etwa:
- Namensnennungen erforderlich sein
- Bearbeitungen ausgeschlossen sein
- kommerzielle Nutzungen untersagt sein
Wer Bilder aus dem Internet verwenden möchte, sollte daher immer zuerst die Lizenzbedingungen prüfen.
Was passiert, wenn ich ein Bild unbefugt nutze?
In Österreich kann das unbefugte Teilen, Veröffentlichen oder Verwenden von Bildern rechtliche Konsequenzen haben. Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden:
- Die Rechte der Fotograf*innen beziehungsweise Rechteinhaber*innen: Liegt keine Erlaubnis oder Lizenz vor, können Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadenersatzansprüche drohen.
- Das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person: Werden erkennbare Personen in einer Weise veröffentlicht, die ihre berechtigten Interessen verletzt, kann ebenfalls rechtlich dagegen vorgegangen werden.
Zusätzlich kann in bestimmten Fällen das Datenschutzrecht relevant sein, wenn Personen auf Bildern identifizierbar sind.
7 Tipps für einen sicheren Umgang mit Bildrechten
Abschließend haben wir sieben praxisnahe Tipps zusammengestellt, um Bilder und Videos rechtssicherer zu nutzen:
Eigene Inhalte bevorzugen
Fotos und Videos, die Sie selbst erstellen, dürfen Sie grundsätzlich nur insoweit verwenden, wie dadurch keine Rechte anderer verletzt werden.Lizenzbedingungen genau prüfen
Achten Sie bei Bildern aus dem Internet auf die konkreten Nutzungsrechte und halten Sie sich an die jeweiligen Bedingungen.Rechteinhaber*innen kontaktieren
Wenn die Lizenz unklar ist oder keine Angaben vorliegen, holen Sie vor der Nutzung eine Erlaubnis ein.Recht am eigenen Bild beachten
Veröffentlichen Sie keine Fotos erkennbarer Personen ohne Zustimmung, sofern keine Ausnahme greift.Metadaten nicht überbewerten, aber prüfen
EXIF-Daten oder andere Metadaten können Hinweise auf Urheber*innen und Quellen geben, ersetzen aber keine klare Lizenzprüfung.Nachweise dokumentieren
Bewahren Sie Lizenzen, Einwilligungen und Freigaben sorgfältig auf.Bei Unsicherheit lieber verzichten
Wenn Rechte oder Zustimmungen unklar sind, ist es sicherer, ein Bild nicht zu veröffentlichen oder auf klar lizenzierte Alternativen zurückzugreifen.
Bildrechte: Häufig gestellte Fragen
Nicht jede Aufnahme ist automatisch unzulässig. Besonders relevant wird die Frage meist bei der Veröffentlichung. Wird eine Person erkennbar gezeigt, darf das Bild nicht in einer Weise veröffentlicht werden, die ihre berechtigten Interessen verletzt. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, etwa wenn Personen nur als Beiwerk erscheinen oder es um Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen geht.
Bildrechte ergeben sich aus unterschiedlichen rechtlichen Bereichen. Aus Sicht der Aufnahme haben Fotograf*innen beziehungsweise Rechteinhaber*innen Rechte am Bild. Daneben haben Personen, die auf einem Foto erkennbar abgebildet sind, ein Recht am eigenen Bild, das sie vor einer Veröffentlichung schützen kann, wenn ihre berechtigten Interessen verletzt werden.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie auf dem Bild klar erkennbar und ob Ihre Interessen beeinträchtigt sind. Nehmen Sie dann Kontakt mit der Person, Website oder Plattform auf und verlangen Sie die Entfernung des Bildes. Sichern Sie Belege wie Screenshots oder Links. Reagiert die Gegenseite nicht, können weitere rechtliche Schritte sinnvoll sein.
Sie sollten nur Fotos veröffentlichen, bei denen sowohl die Nutzungsrechte als auch die Rechte der abgebildeten Personen geklärt sind. Das bedeutet: Die Verwendung des Bildes muss erlaubt sein, und die Veröffentlichung darf keine berechtigten Interessen erkennbarer Personen verletzen.
Um Bilder löschen zu lassen, sollten Sie zunächst die jeweilige Plattform oder Website kontaktieren. Viele Dienste bieten dafür eigene Melde- oder Löschfunktionen an. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der veröffentlichenden Person kann hilfreich sein. Sichern Sie zusätzlich Screenshots und URLs, damit Sie bei Bedarf Beweise vorlegen können.
Ob ein Bild verwendet, veröffentlicht oder bearbeitet werden darf, ergibt sich aus den Nutzungsrechten, also etwa aus einer Lizenz oder einer schriftlichen Erlaubnis. Sind die Rechte nicht eindeutig geklärt, sollte die Nutzung vorab mit den Rechteinhaber*innen abgestimmt werden.