Erstellt am 10.04.2017

Digitales Erbe: Was passiert mit den Daten nach dem Tod?

Ob soziale Medien oder E-Mail, Online-Shopping oder -Banking: Wir organisieren unser Leben immer mehr über das Internet. Doch was geschieht, wenn das Leben endet? Wer kann dann mein Facebook-Profil oder Online-Bankkonto schließen?

Was bedeutet „digitales Erbe“?

Unter dem Begriff "digitales Erbe" oder "digitaler Nachlass" versteht man alle digitalen Inhalte, die eine Person der Nachwelt hinterlässt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fotos, Videos und Dokumente auf einer Computer-Festplatte aber auch um Inhalte, die ausschließlich im Internet gespeichert sind, handeln. Dazu zählen etwa Dienste von sozialen Netzwerken, aber auch von BankenVideo- bzw. Spieleanbietern oder auch Partnervermittlungen. Oft sind Zugangsdaten und Passwörter nötig, um diese Konten einfach und unkompliziert abmelden oder weiterhin nutzen zu können. Ähnlich dem Aufsetzen eines Testaments lohnt es sich, auch in der virtuellen Welt rechtzeitig vorzusorgen, empfehlen Juristen und Konsumentenschützer. Für die Hinterbliebenen ist schon eine Zusammenstellung von Informationen hilfreich, etwa als Liste mit Web-Adressen, Konto-Daten, User-Namen und Passwörtern. Große Social-Media-Dienste wie Google oder Facebook haben seit Kurzem eigene Angebote für den digitalen Nachlass.

 

Rechte und Pflichten

Gemäß österreichischem Recht werden alle vermögensrelevanten Rechte und Pflichten dem „Nachlass“ zugerechnet. Erben dürften erst nach Beendigung des Verfahrens und der Unterzeichnung der Einantwortungsurkunde frei darüber verfügen. Vorher sollte jede Rechnung, die für die verstorbene Person bezahlt wird, auch für Domains oder Webspace, aufbewahrt bzw. dem Notar übermittelt werden. Gleiches gilt für Abos oder Guthaben des Verstorbenen etwa auf Spieleplattformen. Ist das Erbe einmal angetreten, gehören Computer, und alles was darin gespeichert ist, den Hinterbliebenen. Die Erben dürfen damit vertrauliche Korrespondenzen lesen, und sich Zugang zum PC verschaffen, wenn nötig auch durch Umgehen der Passwortsperre.

 

Digitales Erbe bei Google und Facebook

Google bietet seinen Nutzern ein gebührenpflichtiges „digitales Schließfach“ an. Wer will, kann darin zu Lebenszeiten personenbezogene Zugänge und Passwörter verschlüsselt abspeichern. Diese werden nach Vorlage einer beglaubigten Sterbeurkunde an die Angehörigen weitergegeben. Für seine eigenen Dienste empfiehlt Google den „Kontoinaktivitäts-Manager“, mit dem jeder Nutzer zu Lebzeiten selbst Einstellungen für die weitere Verwendung der Daten nach seinem Tod vornehmen kann. 

Facebook-Nutzer können eine Person bestimmen, die sich nach dem Tod um das Profil kümmert. Ein ausgewählter Freund kann dann beispielsweise eine letzte Botschaft im Namen des Verstorbenen veröffentlichen. In den Facebook-Einstellungen kann dieser „Nachlasskontakt“ bearbeitet oder auch ein Profil-Erbe bestimmt werden, welchem man die Entscheidung gleich mitteilen kann. Ansonsten wird die Person erst kontaktiert, wenn das Facebook-Konto in den „Gedenkzustand“ versetzt wird. Diesen Zustand können Freunde oder Angehörige bei Facebook beantragen. 

 

Tipps zur Vorsorge und dem Umgang mit dem digitalen Erbe

• Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihre digitalen Daten. Fertigen Sie über alle Accounts eine Liste mit Benutzernamen und Kennwörtern an. Damit diese dennoch gut geschützt sind, verwenden Sie dazu am besten einen passwortgeschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren.

Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die sich um Ihren digitalen Nachlass kümmert. Legen Sie dies am besten in einer Vollmacht fest.

• Regeln Sie diese Vollmacht so detailliert wie möglich, damit eindeutig hervorgeht, wie mit Ihren Daten umgegangen werden soll. Darin sollte unter anderem festgehalten werden, welche Daten gelöscht und welche archiviert werden sollen. Auch was mit den Fotos passiert, sollte klar geregelt werden.

• Verfassen Sie die Vollmacht schriftlich und sorgen Sie dafür, dass diese auch noch nach Ihrem Tod gültig ist. Stellen Sie fest, dass Ihre Erben darüber informiert sind, dass Ihr digitaler Nachlass auf diese Weise geregelt wurde. 

 

Eine Broschüre von ISPA zu diesem Thema finden Sie hier als Download: Broschüre "Digitaler Nachlass"


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